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Abschiebepraxis, Kontakte und Links
Wir dokumentieren zahlreiche geplante Abschiebungen und nützliche Informationen für Aktivisten und Betroffene, erstellt vom Flüchtlingsrat Berlin. Bitte auch den Aufruf zur Mithilfe beachten. Danke! Email-Kontakt: Georg Classen

Inhaltsverzeichnis



Der Kosovo-Abschiebeflugplan - nach oben

Offenbar gibt es derzeit wöchentlich immer bis zu 3 Abschiebeflüge nach Pristina:

Unregelmäßig ab Söllingen bei Baden-Baden -
http://www.baden-airport.de - u.a. am 28.03.02

Regelmäßig 14tägig DONNERSTAGS von Düsseldorf -
http://www.flughafen-duesseldorf.de - u.a. am 04.04.02

Unregelmäßig von weiteren Orten:
ab Berlin-Schönefeld - http http://www.berliner-flughaefen.de , u.a. am 24.11, 8.12., 15.12.00, 12.01., 26.01., 16.02.,16.03., 27.04, 18.05., 01.06., 20.7.,7.09, 16.11, 14.12. 01, 15.03., 26.04.02;

oder ab München - http://www.flughafen-muenchen.de - u.a. am 19.01., 23.02., 23.03., 8.6., 13.7., 12.10.01, 23.11.01, 05.04.02

oder ab Hahn - Regionalflughafen im Hunsrück/Rheinland-Pfalz http://www.hahn-airport.de - u.a. am 11.05 und 27.07.01, ...



Abschiebeflüge Berlin-Pristina - nach oben

Die Air-Bosna http://www.airbosna.ba ist eine ganz kleine Gesellschaft mit nur drei Flugzeugen, davon eines mit acht, eines mit 46 und eines mit 116 Sitzen. Sitz der Gesellschaft ist Sarajewo, es gibt auch ein Büro in Frankfurt/M (069-97206631/32).

Zu den Festnahmen etc. siehe auch weiter unten. Die Festnahmen in Berlin erfolgten bsilang ab Beginn des Vortages, zumeist Donnerstags sehr früh morgens. Obwohl um diese Zeit problemlos Richter erreichbar wären werden die Betroffenen, darunter möglicherweise Kinder, offenbar allein aus polizeilicher Eigenmacht in Polizeihaft (offenbar im Polizeipräsidium Berlin Tempelhofer Damm) festgehalten - Freiheitsentziehungen die nach der neustens Rspr. des BVerfG verfassungswidrig sind (Verstoß gegen Artikel 104 Grundgesetz)!

Flughafensozialdienst Berlin-Schönefeld: Tel 030-6091-5750, -5752, Fax -5753. Bei problematischen Abschiebefällen sollte diese Stelle kontaktiert werden!



Abschiebeflüge Düsseldorf - Pristina - nach oben

Das Forum Flughäfen in NRW (FfiNW) teilte mit, dass am Flughafen Düsseldorf eine neue Stelle zur Beobachtung von Abschiebungen eingerichtet wurde, die u.a. vom amnesty international, AK Asyl NRW, der Evangelischen Kirche im Rheinland, dem Katholischen Büro NRW, PRO ASYL und dem UNHCR (Nürnberg) getragen wird.

Kontakt: Abschiebungsbeobachtung Uli Sextro, Gabelsberger Strasse 2, 47441 Moers, T.: 02841/ 100-179, Fax: -100-180, Mobil: 0160/ 7086403, Email: u.sextro@kirche-moers.de (Mitteilung vom Dezember 2001). Bei problematischen Abschiebefällen sollte diese Stelle kontaktiert werden!

Der für Sammelabschiebungen übliche Terminal ist F (= Fracht).


KSV- "KOSOVO FLIGHTS" ?

Die Fluggesellschaft "KSV" bzw. "Kosovo Flights" scheint real nicht zu existieren, sie ist jedenfalls weder in den Homepages der Flughäfen noch sonstwo verzeichnet. Zumindest die Abschiebungen von Berlin hat die (real existierende) "Air Bosna" durchgeführt. Bei "KSV" bzw. "Kosovo Flights" könnte es sich möglicherweise nur um ein Kürzel für Abschiebeflüge und Flüge "freiwilliger" Rückkehrer handeln.


"FREIWILLIGE" RÜCKKEHRERINNEN-FLÜGE.

Neben den Abschiebeflügen laufen noch eine Reihe sogenannter "freiwillige" RückkehrerInnen-Flüge. Diese werden von IOM kordiniert. "Freiwillig" bedeutet zumindest in Berlin, dass die Betroffenen durch Arbeitsverbot und vollständige Streichung der Sozialhilfe zur Teilnahme genötigt werden. Wer sich nicht für einen solchen Flug anmeldet, wird aus dem Wohnheim exmittiert und obdachlos ausgesetzt, ausgehungert und erhält keinerlei medizinische Versorgung mehr.



Wer ist konkret gefährdet? Beispiel Berlin - nach oben

In Berlin sieht die Praxis der Ausländerbehörde derzeit offenbar so aus, dass Flüchtlinge noch nicht unmittelbar gefährdet sind, die noch im Besitz einer Duldung sind. Wer per Grenzübertrittsbescheinigung eine (erste) Ausreisefrist gesetzt bekommen hat, ist innerhalb dieser Frist ebenfalls noch nicht gefährdet. Sobald diese Frist aber abläuft oder die Grenzübertrittsbescheinigung verlängert bzw. ein neuer Vorsprachetermin vermerkt wurde mit dem ausdrücklichen Hinweis auf der Grenzübertrittsbescheinigung, dass dieses KEINE Verlängerung der Ausreisefrist bedeutet, KANN (muss aber nicht!!!) eine Festnahme zu Hause oder auf der Behörde zwecks Abschiebung erfolgen. Oft sind die Grenzübertrittsbescheinigungen auf den Vortag des geplanten Abschiebeflugs befristet.

Im Falle von der Rückkehr entgegenstehenden Hindernissen (Krankheit, Obdachlosigkeit, Angehörige von Minderheiten etc.) sollte gegen die Abschiebung einstweiliger Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragt werden, siehe dazu auch die unten angehängten Links. Zu prüfen ist ggf. auch die Möglichkeit eines Asylantrags.


Zur Abschiebepraxis bei laufendem Rechtschutzverfahren:

Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) ohne echte Ausreisefrist (vgl. die obigen Hinweise "Wer ist konkret gefährdet?"), die versuchen mit einem beim Verwaltungsgericht (VG) anhängigem Rechtsschutzverfahren ihre Abschiebung zu verhindern, müssen ihre VG-Kammer anrufen und fragen, ob die Ausländerbehörde (= das Landeseinwohneramt = LEA) gegenüber dem Gericht die "Zusicherung" (= die generelle Zusicherung der Berliner Ausländerbehörde gegenüber dem Berliner Verwaltungsgericht, für die Dauer eines laufenden Rechtsschutzverfahrens gegen eine geplante Abschiebung bis zu einer Entscheidung des Gerichts nicht abzuschieben) im vorliegenden Rechtsschutzverfahren "befristet" hat und wenn ja auf welches Datum.

Aus einer solchen dem Gericht zugegangenen "Befristung" der Zusicherung der Ausländerbehörde (z.B. auf den 25.01.01) kann man dann erschließen, ob eine (negative) VG-Entscheidung, Festnahme und Abschiebung drohen. Bei einer Befristung z.B. auf den 25.01 droht die Abschiebung ggf. am Freitag 26.01.01, Konkrete Festnahmegefahr besteht in diesem Fall zwischen Mittwoch 24.01. abends 24.00 Uhr und Freitag 26.01.01 ca. 11 Uhr. D.h. der Kläger wäre dann trotz seines laufenden Rechtsschutzverfahrens ab dem 25.01. nicht mehr vor Festnahme und Abschiebung sicher. Das Gericht wäre durch die "Befristung der Zusicherung" gezwungen, vor oder bis zum 25.1. zu entscheiden. Derartige Befristungen der Zusicherung sind z. Zt. ein untrügliches Zeichen, daß von der Ausländerbehörde entsprechend (z.B. auf den Folgetag) terminierte Abschiebungen vorgesehen sind! Nur wenige VG-Kammern teilen den Antragstellern von sich aus mit, daß eine Befristung der Zusicherung vom LEA gekommen ist, zumeist erfährt man dies nur auf ausdrückliche Nachfrage.



Welche Perspektiven gibt es für die Betroffenen? - nach oben

Außer Rechtschutzanträgen gegen eine geplante Abschiebung kommt ggf. noch ein Asylantrag in Frage. Für viele der in Berlin lebenden Kosovo-Flüchtlinge wäre dies ein Erstantrag.

Soweit Flüchtlinge nicht unter eine der folgenden Bleiberechtsregelungen fallen, weil:

  • sie bisher überhaupt keine Chance hatten sich eine Arbeit zu suchen wegen eines ausländerrechtlichen Arbeitsverbotes (oder dadurch gar ihre Arbeit wieder verloren haben!),
  • sie bisher aufgrund der Arbeitsmarktlage und der Vorrangprüfung überhaupt keine Chance hatten eine Arbeitserlaubnis zu erhalten,
  • sie wegen Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft oder als Alleinerziehende mit kleinen Kindern nicht arbeiten können,
  • sie als Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern zwar eine Arbeit haben, diese aber mangels Kindergeld, wegen der Anzahl der Kinder (vgl dazu § 22 Abs. 4 BSHG) ergänzende Sozialhilfe benötigen oder wegen der Gefährdung der geordneten Erziehung der Kinder (vgl. dazu §§ 18 Abs. 1 BSHG) nicht oder en nicht in höherem Umfang arbeiten können,
  • ist zu fordern, dass diese Personenkreise ebenfalls in diese Bleiberechtsregelungen einbezogen werden! Der diskriminierende Ausschluss von Kranken, Behinderten und Familien mit Kindern ist verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig! Problematisch ist auch der Ausschluss von Personen, die bisher ohne jede Chance waren sich eine Arbeit zu suchen.
Dass auf politischen Druck hin auf Landesebene Nachbesserungen möglich sind, z.B. zur Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis "auf Probe" sowie einer Arbeitsberechtigung zur Arbeitssuche, zeigen die Regelungen zur Umsetzung der Altfallregelung 1999 in Berlin und zur Umsetzung der Bleiberechtsregelungen 2001 für Flüchtlinge aus dem ehem. Jugoslawien in Mecklenburg-Vorpommern.


Die Bleiberechtsregelungen im Wortlaut:


Links - Hintergrundinfos zur Lage im Kosovo - nach oben
Organisationen Kindergeld
zu Beantragung von Kindergeld für alle in Deutschland mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung verbrachte Zeiten als Arbeitnehmer - auch noch nach Rückkehr und noch rückwirkend bis 1998 möglich (Ansprüche aufgrund dt.-jug. Sozialabkommen)!



Allgemeine Infos zu Abschiebeflügen - nach oben



Regelmäßige Abschiebeflüge: - nach oben

Mittwoch 25.09.02 (mittags) eine Massenabschiebung vom Flughafen Düsseldorf nach Belgrad (dieser Abschiebecharter findet regelmäßig alle 14 Tage statt!)
Donnerstag 26.09.02 (mittags) eine Massenabschiebung vom Flughafen Düsseldorf nach Pristina/Kosovo (dieser Abschiebecharter findet regelmäßig alle 14 Tage statt!)

Bei den Kosovo-Abschiebeflügen muss immer damit gerechnet werden, dass auch gefährdete Angehörige ethnischer Minderheiten "versehentlich" oder mit der Begründung abgeschoben werden, es handele sich um Straftäter. In so einem Fall Rechtschutz beantragen und den UNHCR einschalten (Tel. 030-202202-00)!

Polizeiliche Festnahmen auf Vorrat zwecks Durchführung der Abschiebung (ohne unverzügliches Herbeiführen eines richterlichen Haftbeschluss durch die Polize) - wie bislang in Berlin regelmäßig praktiziert - sind nach der neuesten Rspr. des Bundesverfassunggerichtes unzulässig, hier wäre ggf. Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung zu stellen, vgl dazu auch den Beitrag von RA Jung unter http://www.proasyl.de/texte/mappe/2002/69/1.pdf

Bei den Kosovo-Abschiebungen mit der Air Bosna http://www.airbosna.ba (Charter mit ca 100 Plätzen) sind ca. 10-15 private bosnische "Sicherheitskräfte" an Bord. Während Air Bosna Flügen aus Berlin sollen den Flüchtlingen Handys abgenommen und nach der Landung nicht zurückgegeben worden sein - unklar ob zur Finanzierung der Abschiebekosten oder ob die Handys in private Taschen der Air Bosna-Leute wandern. In Pristina sind Leute vom dort eigens zu diesem Zweck stationierten deutschen BGS präsent, um die Flüchtlinge "in Empfang" zu nehmen.

Zu den Abschiebungen nach Belgrad, von denen zumeist Roma betroffen sind, siehe auch die Presseerklärungen des Flüchtlingsrates Berlin vom 16.09.02 und vom 09.06.02
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/presseerklaerungen.php



Bitte um Mitarbeit und Email-Verteiler - nach oben

Die uns zugehenden Abschiebeflugtermine sind nicht immer gesichert, teils auch unvollständig. Ich bitte daher sofort um Nachricht, sobald geplante Abschiebeflüge bekannt werden - möglichst per e-mail an georg.classen@berlin.de !

Berichte über die näheren Umstände der Abschiebeflüge, beteiligte Fluggesellschaften, Umstände der Festnahmen, betroffene Menschen (Minderheiten, Kranke, Kinder etc.), Protestaktionen etc. sind ebenfalls erwünscht!

Wer in meinen Verteiler möchte: bitte eine kurze Nachricht mit Angabe von Stadt/Ort und Tätigkeit - Initiative /AnwältIn / Beratungsstelle o.ä an georg.classen@berlin.de schicken!
Wer aus meinen Verteiler wieder raus möchte: bitte eine kurze Nachricht an georg.classen@berlin.de schicken!

Georg Classen , Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstr 69-70, 10249 Berlin Tel ++49-30-24344-5762, FAX ++49-30-24344-5762
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de
 


 
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