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Argumente des Bundesministeriums des Innern Folgend dokumentieren wir die Standard-Antwort des Bundesministeriums des Innern auf unseren E-Mail-Protest mit Unterschriftensammlung. Innenminister Schily und seine Kollegen zeigen sich festentschlossen, die »zwangsweisen Rückführungen« durchzusetzen. Sehr geehrte(r) ... haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, mit dem Sie sich für einen Abschiebungsschutz zugunsten der Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien einsetzen. Herr Minister hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Roma und Angehörige anderer ethnischer Minderheiten sind nur insoweit bisher noch von zwangsweisen Rückführungen in das ehemalige Jugoslawien ausgenommen, als es um die Rückkehr in das Kosovo geht. Dafür maßgeblich waren Berichte über eine anhaltende Gefährdungssituation im Kosovo für Minderheitenangehörige. Nach den Erkenntnissen, die eine deutsche Expertendelegation aus Gesprächen mit Vertretern von UNMIK, KFOR, IOM, UNHCR und Minderheitengruppen im März dieses Jahres in Pristina gewonnen hatte, hat sich inzwischen die Sicherheitslage im Kosovo jedenfalls für die nichtserbischen Minderheiten wesentlich verbessert und eine Gefährdung für deren Leben und Gesundheit besteht generell nicht mehr. Vielmehr hat sich die Hauptsorge auch dieser Minderheiten selbst deutlich von der Sicherheitslage auf die noch angespannte soziale und wirtschaftliche Situation im Kosovo verlagert. UNMIK hatte in dem Gespräch in Pristina sein Einverständnis mit einem schrittweisen, die soziale Aufnahmefähigkeit des Kosovo berücksichtigenden Beginn von Rückführungen der in Deutschland lebenden ausreisepflichtigen Roma und anderer Minderheitenangehörigen erklärt. Der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 6. Juni 2002 stellt klar, dass ein dauerhaftes Bleiberecht für die Minderheiten aus dem Kosovo ausgeschlossen ist. Er berücksichtigt sowohl den Grundsatz des Vorrangs einer freiwilligen Rückkehr in das Kosovo, die von Bund und Ländern im Rahmen der bestehenden Rückkehrförderungsprogramme REAG bzw. GARP finanziell unterstützt wird, als auch einen im unmittelbaren Vorfeld der Konferenz eingegangenen Brief von UNMIK an Bundesinnenminister Schily, mit dem Deutschland darum gebeten worden ist, trotz der im Kosovo erzielten wesentlichen Fortschritte zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch von zwangsweisen Rückführungen ethnischer Minderheiten, insbesondere Kosovo-Serben, Abstand zu nehmen. UNMIK hat ferner seine Bereitschaft erklärt, nach den im Oktober dieses Jahres im Kosovo stattfindenden Kommunalwahlen die Situation im Hinblick auf Rückführungen neu zu bewerten und darüber Gespräche mit der Bundesregierung zu führen. Die Innenminister des Bundes und der Länder gehen davon aus, dass die Voraussetzungen für eine zwangsweise Rückführung noch im Laufe dieses Jahres gegeben sein werden. Ich kann Ihnen versichern, dass bei den künftigen Entscheidungen über zwangsweise Rückführungen die allgemeinen Lebensbedingungen im Kosovo nicht außer Acht gelassen werden. Nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz sollen zwangsweise Rückführungen von Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo nur in Abstimmung mit UNMIK vorgenommen werden. Die Bundesregierung der Bundesrepublik Jugoslawien ist darum bemüht, die Lage u.a. der Roma durch eine aktive Minderheitenpolitik weiter zu verbessern. Im Kosovo bemüht sich insbesondere auch das deutsche Kontingent der Kfor-Truppen und UNMIK, die Minderheiten im Kosovo zu schützen und ihre allgemeine Lebenssituation durch zahlreiche Maßnahmen zu verbessern. Für die Bundesregierung - ebenso wie für die internationale Gemeinschaft - bleibt das in der Resolution Nr. 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen verbriefte Heimatrecht aller Kosovaren und die Wiederherstellung eines multiethnischen Kosovo weiterhin Richtschnur ihres Engagements. Hinsichtlich Ihrer Bitte, langjährig in Deutschland lebenden Roma, eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, weise ich darauf hin, dass die Innenministerkonferenz mit ihren Beschlüssen vom 23./ 24. November 2000 und 10. Mai 2001 umfassende und abschließende Bleiberechtsregelungen für ausreisepflichtige Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien beschlossen hat, nach denen ausreisepflichtigen Erwerbstätigen und besonders schutzbedürftigen Personen unter bestimmten Voraussetzungen der weitere Verbleib im Bundesgebiet ermöglicht werden kann. Diese Beschlüsse gelten auch für ausreisepflichtige Minderheitsangehörige. Die Bleiberechtsregelungen kommen den Betroffenen weit entgegen und geben den Ausländerbehörden die Möglichkeit, sowohl humanitäre Gesichtspunkte wie auch berechtigte wirtschaftliche Interessen der Unternehmen bei Aufenthaltsentscheidungen angemessen berücksichtigen zu können. Eine darüber hinausgehende ausländerrechtliche Bevorzugung der Roma ist nicht gerechtfertigt. Auch wenn eine generelle Regelung nicht in jedem Einzelfall zu einem Aufenthaltsrecht führen wird, ist im Rahmen der Abschiebung grundsätzlich in jedem Einzelfall durch die zuständigen Landesbehörden sorgfältig zu prüfen, ob den Betroffenen konkrete Gefahren bei einer Rückkehr in ihre Heimat drohen, die zu einer Aussetzung der Abschiebung führen. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass ausreisepflichtige Personen aus Mazedonien, Slowenien und Kroatien nicht in die genannten Beschlüsse einbezogen werden. Für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts. Im übrigen können diese Personen jedoch ein Aufenthaltsrecht aufgrund der von der Innenministerkonferenz am 18./ 19. November 1999 beschlossenen Altfallregelung für langjährig in Deutschland lebende, abgelehnte Asylbewerber ohne Aufenthaltsstatus erlangen. Das Zuwanderungsgesetz bietet für ethnische Minderheiten aus dem ehemaligen Jugoslawien keine Aussicht auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, wenn ihr gegenwärtiger Aufenthalt nicht rechtmäßig ist und sie ausreisepflichtig sind. Mit freundlichen Grüssen Reinhard Knitt Bundesministerium des Innern, Referat LG I 2 c - Bürgerservice, Alt-Moabit 101 D, 11014 Berlin. Tel.: 01888 681 1525, Fax: 01888 - 681 5 1525 e-mail: LGI2c@bmi.bund.de |
reportage Rom heißt Mensch Fotoreportage über die Roma in Düsseldorf, 20 Bilder mit Zitaten.
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